Internationales Öffentliches Recht

Zum Internationalen Öffentlichen Recht werden insgesamt (jeweils mit zwei SWS) folgende Veranstaltungen angeboten:

Europarecht III

Gegenstand dieser Veranstaltung sind die Grundrechte gemäß der EMRK und der darauf aufbauende Grundrechtsstandard in der Europäischen Union. Die Vorlesung gibt zunächst einen Überblick über die historische Entwicklung des Grundrechtsschutzes auf europäischer Ebene und zeigt dabei auch seine Stellung in der Gesamtsystematik des allgemeinen völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes auf. Nach einer Darstellung ihrer gemeinsamen dogmatischen Konzeption werden einzelne Rechte eingehend dargestellt.

Kollektive Friedenssicherung

Aufgezeigt wird zunächst die historische Entwicklung der kollektiven Friedenssicherung als einer Konzeption, die sich in erster Linie als Reaktion der Staatengemeinschaft auf die Erfahrungen aus zwei Weltkriegen versteht. Nach einem Überblick über die Organe der Vereinten Nationen und deren Kompetenzen werden insbesondere die Befugnisse des Sicherheitsrates als zentrales Organ zur Wahrung des internationalen Friedens näher beleuchtet.

Humanitäres Völkerrecht

In der Vorlesung wird der Teil des Völkerrechts, der für bewaffnete Konflikte zwischen Staaten zur Anwendung kommen sollte behandelt. Insbesondere werden die Genfer Abkommen und die Haager Landkriegsordnung vorgestellt. Dabei werden die völkerrechtlichen Regelungen über Kampfmittel und Kampfmethoden, die Behandlung einzelner Personen im Krieg, der Schutz von Kulturgütern, sowie das Gebiet des Cyberwar behandelt. Daneben wird ein Überblick über das Seekriegsrechts und die Regelungen für nichtinternational bewaffnete Konflikt behandelt. Anhand der UN-Kriegsverbrechertribunale und Fällen des Internationalen Strafgerichtshofs die Staatenpraxis konkretisiert und begangene Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen analysiert.

Seminare

Über die vorstehend skizzierten Veranstaltungen hinaus bietet Herr Professor Fink regelmäßig schwerpunktbezogene Seminare an. Jeweils im Wintersemester findet gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Herrn Professor Dörr ein Blockseminar mit medienrechtlichen Themen statt, die aus nationaler und internationaler Perspektive beleuchtet werden. Im Sommersemester findet in der Regel ein Gemeinschaftsseminar mit der Universität Köln und der Universität Bonn zu verfassungs-, völker- und europarechtlichen Themen statt. Zudem werden soweit möglich weitere Seminare angeboten, zum Beispiel im Januar 2013 zusammen mit Frau Dr. iur. Christina Globke, Mag. iur. und dem Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz zu ausgewählten Problemen des humanitären Völkerrechts